Die Verwaltungsgerichte befassen sich mit einer Vielzahl von Lebenssachverhalten. Da geht es etwa um Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Versammlungsrecht, Presserecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht. Die Verwaltungsgerichte können z. B. angerufen werden, wenn
- die Baugenehmigung für ein Vorhaben vom Grundstücksnachbarn angefochten wird,
- kommunale Abgaben (z. B. Gebühren für die Abfallentsorgung oder die Straßenreinigung) im Streit stehen,
- um die Gewährung von Ausbildungsförderung oder Wohngeld gestritten wird,
- die Behörde zur Erteilung einer gewerbe- oder gaststättenrechtlichen Erlaubnis verpflichtet werden soll,
- Ausländerinnen und Ausländer die Gewährung von Asyl oder sonstigen Aufenthaltsrechten erstreiten wollen,
- die Genehmigung von Windkraftanlagen im Streit steht.