Viele verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wirken unmittelbar auf grundrechtsrelevante Bereiche ein oder sind aus anderen Gründen von hoher Bedeutung für die Gesellschaft – gleich ob es sich um große Infrastrukturprojekte, baurechtliche Nachbarklagen, das Verbot einer Demonstration oder die Gewährung von Asyl handelt. Zahlreiche Verfahren sind Gegenstand intensiver öffentlicher Wahrnehmung und prägen maßgeblich die Verwaltungspraxis in den Behörden des Bundes und der Länder. Damit nimmt der historisch eher junge Gerichtszweig der Verwaltungsgerichtsbarkeit heute einen unverzichtbaren Platz im Rahmen der dritten Gewalt ein. Ausgenommen von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind nur solche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die anderen Gerichten übertragen sind. So entscheiden etwa die Finanzgerichte über Steuerbescheide und die Sozialgerichte über Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung.