Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Aufgabe

Die Verwaltungsgerichte kontrollieren den Staat. Sie entscheiden grundsätzlich über alle Streitigkeiten zwischen Bürgern/Bürgerinnen und Verwaltungsbehörden. Wer mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden ist, kann sie von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Dadurch wird dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung getragen. Ausgenommen von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind nur solche öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die anderen Gerichten übertragen sind. So entscheiden etwa die Finanzgerichte über Steuerbescheide und die Sozialgerichte über Streitigkeiten mit der gesetzenlichen Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung.

Viele verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wirken unmittelbar auf grundrechtsrelevante Bereiche ein oder sind aus anderen Gründen von hoher Bedeutung für die Gesellschaft – gleich ob es sich um große Infrastrukturprojekte, baurechtliche Nachbarklagen, das Verbot einer Demonstration oder die Gewährung von Asyl handelt. Zahlreiche Verfahren sind Gegenstand intensiver öffentlicher Wahrnehmung und prägen maßgeblich die Verwaltungspraxis in den Behörden des Bundes und der Länder. Damit nimmt der historisch eher junge Gerichtszweig der Verwaltungsgerichtsbarkeit heute einen unverzichtbaren Platz im Rahmen der dritten Gewalt ein. Ausgenommen von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind nur solche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die anderen Gerichten übertragen sind. So entscheiden etwa die Finanzgerichte über Steuerbescheide und die Sozialgerichte über Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung.



© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024