Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Bundesrichterwahlen

Gemeinsame Entschließung der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder zur Wahl von Richtern für das Bundesverwaltungsgericht

Die Präsidentenkonferenz hat auf ihrer 50. Jahrestagung in Berlin vom 15. bis 18. September 2010 aus gegebenem Anlass folgende Resolution beschlossen:

  1. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder steht und fällt mit der Qualität der in ihr tätigen Richterinnen und Richter. Deshalb müssen auch die Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht höchsten Ansprüchen an ihr Amt genügen.
  2. Dies vorausgeschickt appellieren die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder an die zuständigen Ministerinnen und Minister, ihre Auswahl der Kandidaten für das Bundesverwaltungsgericht strikt und ausschließlich am Prinzip der Bestenauslese auszurichten. Sie appellieren ferner an die zuständigen Ministerinnen und Minister, ihre Kandidatenvorschläge mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder abzustimmen und den dortigen Erkenntnissen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Kandidaten Rechnung zu tragen.
  3. Im Interesse der Bestenauslese ist einem Mitglied des Präsidialrats des Bundesverwaltungsgerichts ein Anhörungsrecht im Richterwahlausschuss einzuräumen.

Berlin, im September 2010


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