Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Altersstruktur in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gemeinsame Entschließung der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder zur Einstellung von Nachwuchskräften 

Die Präsidentenkonferenz hat auf ihrer Frühjahrstagung am 26. April 2010 in Kassel folgende Resolution beschlossen: 

  1. Eine leistungsfähige "kundenorientierte" Verwaltungsgerichtsbarkeit ist wesent­licher Bestandteil des deutschen Rechtsschutzsystems. Kurze Verfahrensdauer und inhaltliche Qualität der Entscheidungen sind für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Allgemeinheit unverzichtbar. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten stellen sie einen bedeutenden Standortfaktor dar. 

    Dabei ist zu sehen, dass die verwaltungsgerichtlichen Verfahren, beispielsweise im Planungs- und Umweltrecht, aber auch auf zahlreichen anderen sich dynamisch entwickelnden Rechtsgebieten mit ihren europarechtlichen Verflechtungen den Richterinnen und Richtern höchste Fachkompetenz und Beweglichkeit abverlangen. 
     
  2. Dazu sind angemessene Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die Justizverwaltungen vieler Bundesländer haben in den vergangenen Jahren wegen rückläufiger Eingangszahlen, die insbesondere auf dem Rückgang der Asylverfahren sowie der Verlagerung der sozialhilferechtlichen Streitigkeiten auf die Sozialgerichte beruhen, frei gewordene Stellen häufig nicht mehr besetzt und auf Neueinstellungen weitgehend verzichtet. Dies hat dort zu nachteiligen Veränderungen der Altersstruktur in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt. Bei vielen Gerichten liegt der Altersdurchschnitt inzwischen deutlich über 50 Jahre. In den neuen Bundesländern ist dies aufgrund der Bedingungen in der Aufbauphase besonders ausgeprägt. 
     
  3. Eine derart unausgewogene Altersstruktur gefährdet den hohen Qualitätsstandard und die Innovationskraft der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nachwuchskräfte müssen rechtzeitig durch die kontinuierliche Weitergabe von Erfahrungswissen und qualitätsorientiertem Denken herangebildet werden. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass für zu besetzende Beförderungsämter aller Instanzen hinreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Nur so ist gewährleistet, dass die Verwaltungsgerichte auch künftig den Anforderungen an eine Rechtsprechung auf der Höhe der Zeit gerecht werden. 
     
  4. Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder appellieren deshalb an die Justizverwaltungen, für eine vorausschauende Nachwuchspflege in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sorgen. 

^ oben


© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024