Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Gefahren einer weiteren Privatisierung von juris

Auf ihrer Jahrestagung vom 08. - 11.10.2008 in Münster befassten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts u.a. mit den Gefahren einer weiteren Privatisierung der juris GmbH. Die Gerichte sind heute mehr denn je auf ein nach ihren Bedürfnissen gestaltetes Informationssystem angewiesen, dass ihnen den elektronischen Zugriff auf Rechtsprechung, den für unterschiedliche Geltungszeitpunkte aktuellen Normenbestand sowie verlagsunabhängige Nachweise von Fachliteratur erlaubt. 

Im Hinblick auf die Wünsche der juris GmbH nach weiterer Privatisierung verständigten sie sich auf folgende gemeinsame Stellnahme

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass die effektive Erfüllung ihrer Rechtsprechungsaufgaben den Fortbestand eines Rechtsinformationssystems erfordert, 

  • auf das der Bund über Steuerungs- und Kontrollinstrumente entscheidenden Einfluss ausübt,
  • bei dem Gerichte die Dokumentationshoheit inne haben und damit eine Auswahl und Aufbereitung der Dokumente garantieren, die frei von äußeren, insbesondere nachfrage- und interessenorientierten Einflüssen ist, 
  • das auch in wenig nachgefragten Randgebieten des Rechts die vollständige Dokumentation der wichtigsten Rechtsprechung, des fachbezogenen Schrifttums und des aktuellen wie historischen Gesetzes- und Verordnungsbestandes ebenso garantiert wie eine ergiebige und treffgenaue Suche.

Diesen Anforderungen genügt derzeit nur das in Zusammenarbeit der Dokumentationsstellen der obersten Bundesgerichte mit der juris GmbH geschaffene und stetig fortentwickelt Rechtsinformationssystem juris. 

Die Gerichte der Länder sind ebenso wie die des Bundes darauf angewiesen, dass die nach den von ihnen benötigten Qualitätsstandards aufgebaute und gepflegte Dokumentation erhalten bleibt. Mit einem (schuldrechtlichen) Vertrag zwischen einem vollständig privatisierten Dienstleister und dem Bund lassen sich diese Anforderungen an ein hochleistungsfähiges Rechtsinformationssystem dauerhaft nicht sichern.


^ oben


© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024