Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Ergebnisse der Jahrestagung

Auf ihrer Jahrestagung in Münster haben die Spitzenvertreter der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Pläne der Justizminister des Bundes und der Länder begrüßt, die Zuständigkeitsgrenzen zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Zivilgerichtsbarkeit für Teilbereiche neu zu regeln. Der entsprechende Beschluss der Justizministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres greift eine langjährige Forderung der Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten auf, rechtspolitisch überholte Zuständigkeiten der Zivilgerichte für einzelne Bereiche des öffentlichen Rechts auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen. Die geplante Neuordnung der Rechtswege betrifft vor allem Amtshaftungsklagen, Klagen auf Enteignungsentschädigung und Baulandstreitigkeiten. Eine Übertragung dieser bislang bei den Zivilgerichten angesiedelten Streitigkeiten auf die Verwaltungsgerichte trüge nicht nur der Spezialisierung dieser Gerichte auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten Rechnung, sondern brächte auch für den Bürger Vereinfachungen mit sich. Dieser muss bislang vielfach vor beiden Gerichtsbarkeiten klagen, um etwa bei Entschädigungsstreitigkeiten im Rahmen von Großvorhaben oder bei einem Amtshaftungsanspruch zu seinem Recht zu kommen. 

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben ferner mit großer Mehrheit begrüßt, dass die von ihnen angestoßene Diskussion über eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten in die Schlussberatungen der Föderalismuskommission Eingang gefunden hat. Die obersten Verwaltungsrichter fordern bereits seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze im Jahr 2005 mit großer Mehrheit einen rechtlichen Rahmen, der den Ländern eine Zusammenlegung der Verwaltungsgerichte und der Sozialgerichte erlaubt. Dies würde in vielen Ländern helfen, die Flut von Hartz IV-Klagen zu bewältigen, die den Sozialgerichten mehr und mehr zu schaffen macht.

Neben diesen und anderen rechtspolitischen Themen hat sich die Konferenz außerdem erneut mit Fragen einer modernen Gerichtsorganisation befasst. Dazu gehörte unter anderem der Informationsaustausch über die bereits bundesweit bei vielen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehende Möglichkeit, elektronisch Klage zu erheben.


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© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024