Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Neuregelung der gerichtlichen Zuständigkeiten

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie des Bundesverwaltungsgerichts haben auf ihrer Jahrestagung in Saarbrücken die Überlegungen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen begrüßt, die zufälligen und sachlich nicht gerechtfertigten Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den Gerichtsbarkeiten neu zu regeln. Sie sehen sich in ihrer Auffassung bestärkt, wonach öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten in die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören, um die Zersplitterung des Rechtsschutzes abzubauen. Sie sprechen sich dafür aus, insbesondere die folgenden Zuständigkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen: Amtshaftungsklagen und Klagen wegen Enteignungsentschädigung, Baulandstreitigkeiten, Streitigkeiten über die Vergabe von Notarstellen und bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge, Klagen gegen Entscheidungen der Regulierungsverwaltung (Telekommunikation, Post, Energie und Bahn) sowie Verfahren zur Abschiebehaft.


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© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024