Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Pressemitteilung vom 7. Oktober 2005

Die Präsidenten unterstützen den Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juli 2005, den Ländern zu gestatten, die Fachgerichtsbarkeiten zusammen zu legen. Die Öffnungsklausel soll es den Ländern selbst ermöglichen, nach ihren unterschiedlichen Gegebenheiten die knappen Ressourcen im Justizbereich flexibel und bedarfsgerecht einzusetzen und dafür insbesondere die Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zusammen zu schließen.

Die Präsidenten setzen sich ferner dafür ein, die teilweise zufälligen und sachlich nicht gerechtfertigten Zuständigkeitsgrenzen zwischen den Gerichtsbarkeiten zu überarbeiten. Öffentlich-rechtliche Materien wie die Haftung des Staates und die Entschädigung für Eingriffe in Rechte des Bürgers sowie Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge sollen künftig einheitlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet werden.


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